Einsatzstelle werden

Sie möchten gerne Freiwillige in Ihrer Einrichtung beschäftigen?

Dann lassen Sie sich zuvor von uns als Einsatzstelle anerkennen. Im BFD müssen Sie sich darüber hinaus auch vom Bundesamt (BAFzA) anerkennen lassen.

Die Voraussetzungen für den Freiwilligen-Einsatz:

  • Die Freiwilligen leisten einen freiwilligen Dienst als ganztägige, „überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist“ (§ 3 JFDG). Ihre Aufgabe besteht darin, hilfebedürftige Menschen zu unterstützen.
  • Sie sollten dabei in einem fest umrissenen Arbeitsgebiet eingesetzt sein.
  • Die Freiwilligen ersetzen keine hauptberuflichen Fachkräfte.
  • Sie dürfen keine Gesamtaufgabenbereiche in alleiniger Verantwortung übernehmen.
  • Sie können aber nach und nach je nach persönlicher Eignung Aufgaben eigenständig und verantwortlich durchführen.

Ziel von FSJ und BFD ist es, jungen und auch älteren Menschen Erfahrungen in der sozialen Arbeit oder im ökologischen Bereich zu ermöglichen und ihnen Impulse für ihre persönliche Entwicklung zu geben. Der Freiwilligen-Einsatz ist daher im pädagogischen, betreuenden und pflegerischen Bereich angesiedelt, die Tätigkeiten ermöglichen die unmittelbare Begegnung mit Menschen. Verwaltungstätigkeiten oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten sollten nicht mehr als ein Viertel der Gesamttätigkeiten umfassen.

Die Schritte zur Anerkennung als Einsatzstelle:

Aufgaben der Einrichtung:

  • Sie stellen einen „Antrag auf Anerkennung“als Einsatzstelle,
  • erstellen eine detaillierte „Aufgabenbeschreibung“ für den Einsatz der Freiwilligen,
  • benennen einen Anleiter/eine Anleiterin, der bzw. die während des gesamten Jahres die fachliche und persönliche Anleitung der Freiwilligen übernimmt.

Aufgabe der Evangelischen Freiwilligendienste:

  • Wir prüfen den Antrag und geben Ihnen weitere Informationen,
  • vereinbaren mit Ihnen einen Einrichtungsbesuch,
  • sprechen die Anerkennung als Einsatzstelle aus,
  • nehmen Ihre Einrichtung in den Pool der zu vermittelnden Freiwilligenplätze auf.