Infos für Bewerber*innen

Wo und wie kann ich mich bewerben?

Bewerben kannst du dich über unser Online-Formular.
Wenn eine Bewerbung über das Online-Formular nicht möglich ist, findest du die Bewerbungsbögen im Download-Bereich.

Eine Bewerbung aus nicht EU-Ländern ist bei uns nur über eine Partnerorganisation im jeweiligen Land möglich. Hier erhältst du weitere Informationen.

Wie geht es dann weiter?

Nachdem deine Bewerbung bei uns eingegangen ist, laden wir dich zu einem Infogespräch ein. In diesem Gespräch bekommst du alle wichtigen Infos von uns, kannst deinen Fragen stellen und wenn du möchtest, suchen wir gemeinsam eine passende Stelle für dich.

Im Anschluss meldest du dich bei der Einsatzstelle und vereinbarst einen Termin zum Kennenlernen und Hospitieren. Der Einsatzstelle teilst du anschließend mit, ob du dort einen Freiwilligendienst beginnen möchtest oder nicht. Wenn du dich mit der Einsatzstelle über deinen Freiwilligendienst einigst, erstellen wir eine Vereinbarung (= Vertrag).

Wenn du dir nicht vorstellen kannst, deinen Freiwilligendienst in dieser Einsatzstelle zu leisten, suchen wir gemeinsam mit dir eine andere Einsatzstelle, die du dann wieder kontaktierst, um zu hospitieren.

Du möchtest mehr wissen?

Alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Diensten (FSJ, BFD, FÖJ, ÖBFD, BFD 27+), was du davon hast und wie die Voraussetzungen dafür sind, findest du hier.

Alles rund um die Rahmenbedingungen für deinen Freiwilligendienst, deine Mitarbeit in der Einsatzstelle und die Bildungstage findest du auch nochmal zusammengefasst im Faktencheck in unserem Download-Bereich.

Einsatzstelle schon gefunden?

Du weißt schon, wo du deinen Freiwilligendienst machen möchtest, und hast dich bereits mit deiner Einsatzstelle abgesprochen? Dann schau hier, wie es für dich weitergeht:


FSJ/BFD und FÖJ/ÖBFD im Faktencheck

Du interessierst dich für einen Freiwilligendienst und einen Termin für ein Informationsgespräch?

Alle Fakten rund um den Freiwilligendienst haben wir hier für dich zusammengefasst. Rückfragen beantworten wir dir gerne im verabredeten Gespräch und natürlich auch jederzeit danach!

Freiwilliges Soziales/Freiwilliges Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst/Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (BFD/ÖBFD)?

An der Durchführung des Freiwilligendienstes sind immer mindestens 3 Partner*innen beteiligt: Der/die Freiwillige – die Einsatzstelle – der Träger (Diakonie Hessen). Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD/ÖBFD) kommt als weiterer Partner das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hinzu. In der Ausgestaltung sind FSJ und BFD bzw. FÖJ und ÖBFD gleich, lediglich ein Seminarbaustein unterscheidet sich. FSJ und FÖJ sind ländergeförderte Programme, BFD und ÖBFD werden hingegen vom Bund gefördert.

Das Bewerbungsverfahren

Unsere Aufgabe als Träger ist es u.a., das Bewerbungsverfahren zu organisieren und deinen Einsatz während des Jahres zu begleiten. Im Informationsgespräch schlagen wir dir ggfs. eine geeignete Ein[1]satzstelle vor, bei der du dich vorstellen und hospitieren kannst. Der Einsatzstelle teilst du anschließend mit (in der Regel bis 3 Wochen nach Infogespräch), ob du dort einen Freiwilligendienst beginnen möchtest oder nicht. Wenn du dich mit der Einsatzstelle über deinen Freiwilligendienst einigst, erhalten wir von der Einsatzstelle eine „Verbindliche Zusage“, damit wir eine Vereinbarung (= Vertrag) erstellen können.

Rahmenbedingungen für deinen Einsatz

  • Beginn: Dein Einstieg in den Freiwilligendienst FSJ/BFD ist ganzjährig möglich. Die Vereinbarung wird in der Regel für 12 Monate ausgestellt. Grundsätzlich kann ein Freiwilligendienst zwischen mindestens 6 und bei Verlängerung bis zu maximal 18 Monaten dauern. Der Ökologische Freiwilligendienst FÖJ/ÖBFD beginnt in der Regel zwischen dem 01. August und 15. September.
  • Taschengeld: Während des Freiwilligendienstes erhältst du monatlich 420 € bei Vollzeittätigkeit (220 € Taschengeld und 200 € Verpflegungsgeld).
  • Fahrtkostenzuschuss: Zusätzlich erhältst du in der Regel einen Mobilitätszuschuss in Höhe von 31 € für das Schülerticket Hessen. Einige Einsatzstellen, die z.B. mit öffentlichem Nahverkehr nicht zu erreichen sind oder aufgrund ihrer Lage in Rheinland-Pfalz und Thüringen andere ÖPNV-Lösungen anbieten, übernehmen einen höheren Mobilitätszuschuss oder stellen eine kostenfreie Unterkunft.
  • Freiwilligen-Ausweis: Bundesweit einheitlicher Ausweis, mit dem du z.T. Vergünstigungen bekommst.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Du musst dich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichern (keine Familienversicherung!). Alle Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) werden von uns übernommen. Achtung: solltest du bislang privat versichert sein, kläre vor Beginn eines Freiwilligendienstes bitte mit deiner Krankenkasse die Rückkehrbedingungen in die private Versicherung!
  • Sozialversicherungspflicht: Solltest du in dem Monat vor Beginn deines Freiwilligendienstes sozialversicherungspflichtig tätig sein, dann bist du verpflichtet, dies uns und der Einsatzstelle mitzuteilen, damit wir dies bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben berücksichtigen können.
  • Kindergeld: Während des Freiwilligendienstes besteht Anspruch auf Kindergeld, (Halb-) Waisenrente, Kinderfreibeträge.
  • Urlaub: Bei 12 Monaten Dienstzeit hast du Anspruch auf 27 Tage Urlaub.
  • Vertrag: Bei aller Freiwilligkeit gibt es doch eine Verbindlichkeit: Es wird eine schriftliche Vereinbarung über deinen Einsatz geschlossen – so heißt der Vertrag im Freiwilligendienst.
  • Ergänzungsausweis bei Namensänderungen: Trans*Personen, deren amtliche Ausweispapiere vor der offiziellen Namens-/Personenstandsänderung noch nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung übereinstimmen, können sich einen Ergänzungsausweis zur Vorlage gegenüber Ämtern ausstellen lassen. Dies ermöglicht uns, dir deine Unterlagen mit dem gewünschten Namen und Personenstand auszustellen. Mehr Infos findest du hier: https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/
  • „Grenzen achten!“ – Verhaltenskodex: Der Freiwilligendienst ist ein Raum für neue Erfahrungen und Persönlichkeitsentwicklung. Dazu braucht es ein geschütztes, vertrauensvolles Umfeld. Die Ev. Freiwilligendienste haben ein Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt entwickelt. Grundlage des Konzeptes ist eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung, der Achtung von Nähe und Distanz und der Wahrung persönlicher Grenzen. Mit Beginn deines Freiwilligendienstes wirst du im Rahmen der begleitenden Bildungsveranstaltungen dieses Konzept kennenlernen und einen Verhaltenskodex über den achtsamen und transparenten Umgang mit allen Menschen, mit denen du im Rahmen deines Freiwilligendienstes im Kontakt bist, unterschreiben.

Mitarbeit in der Einsatzstelle

  • Deine Einsatzstelle finden: Wir kooperieren mit Einsatzstellen in ganz Hessen, in Teilen von Rheinland-Pfalz und Thüringen. Die Vielfalt der möglichen Einsatzfelder ist groß und deckt den gesamten Bereich der sozialen Arbeit sowie ökologischer Arbeitsbereiche ab. Einen Überblick über verfügbare Einsatzmöglichkeiten in deiner Region findest du hier. In Vorbereitung auf dein Infogespräch kannst du dich hier gerne einmal umschauen und Ideen für deinen geplanten Einsatz sammeln!
  • Orientierung: Dein Einsatz soll dir ermöglichen, ein Berufsfeld ausführlich kennenzulernen, dich auszuprobieren und dich mit sozialen und/oder ökologischen Themen intensiv und praxisnah auseinanderzusetzen.
  • Arbeitszeit: Der Freiwilligendienst wird in der Regel in Vollzeit geleistet. Die Stundenzahl richtet sich nach den Vorgaben für Vollzeitarbeit in deiner Einsatzstelle (meist 38-40 Stunden pro Woche). Auch eine Durchführung in Teilzeit ist möglich – ab 21 Wochenstunden flexibel und in Absprache mit der jeweiligen Einsatzstelle. Das Taschen- und Verpflegungsgeld wird bei Teilzeit anteilig gekürzt.
  • Anleitung: In deiner Einsatzstelle hast du eine/n Anleiter*in, die/der dich während des Jahres begleitet. In regelmäßigen Gesprächen erhältst du die Möglichkeit, deinen Einsatz zu reflektieren.
  • Schweigepflicht: Im Rahmen deines Einsatzes wirst du sicherlich darauf hingewiesen werden, dass du dich an die Schweigepflicht halten musst.
  • Zeugnis: Am Ende deines Einsatzes erhältst du neben einer Bescheinigung auch ein arbeitsrechtliches Zeugnis, welches die Einsatzstelle ausstellt.

Bildungstage/Pädagogische Begleitung

  • Feste Ansprechpartner*in: Während des gesamten Jahres hast du bei uns eine*n feste*n Ansprechpartner*in, die*der auch deine Seminargruppe begleitet. Diese*r pädagogische Mitarbeiter*in besucht dich in deiner Einsatzstelle und ist im Falle von Problemen, Krisen oder Konflikten ansprechbar.
  • Feste Seminargruppe: Du wirst Teil einer Seminargruppe sein, die aus ca. 25 Teilnehmenden besteht. Die Seminargruppen werden nach Region und Beginn des Freiwilligendienstes sowie getrennt nach den Programmen FSJ/BFD und FÖJ/ÖBFD eingeteilt.
    • In den Regelgruppen FSJ/BFD und FÖJ/ÖBFD, die im Zeitraum August bis Oktober starten, findet ein 5-tägiges Bildungsseminar als gruppenübergreifendes Wahlseminar bzw. Seminar zur politischen Bildung statt.
    • In den Flexigruppen kann man im FSJ/BFD das ganze Jahr über einsteigen. In der Dienstform BFD findet auch hier ein Seminar zur politischen Bildung außerhalb des Gruppenkontextes statt.
    • Wir schätzen und begrüßen Vielfalt in allen unseren Gruppen und betrachten dies als wertvollen Bestandteil unserer Arbeit. Die MINTA*-Gruppe ermöglicht einen zusätzlichen Raum für Empowerment, Begegnung und Austausch und steht allen offen, die sich als Mädchen, Inter*, Nicht-binär, Trans* oder Agender verorten, sowie ihren Unterstützer*innen. Wenn dich diese Gruppe grundsätzlich interessiert, frage gerne beim Infogespräch nach oder wende dich direkt per E-Mail an mahsa.nangeli@diakonie-hessen.de.
  • Bildungsjahr: Der Freiwilligendienst ist ein Bildungsjahr für DICH! Der Gesetzgeber hat daher vorgesehen, dass nicht nur die praktische Mitarbeit stattfindet, sondern außerdem auch Bildungstage, die u.a. auch der Reflexion und Begleitung deines praktischen Einsatzes dienen.
  • Bildungstage sind eine (angenehme) Pflicht! Bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst erwarten dich 25 Bildungstage. Du musst daran teilnehmen, sonst hast du keinen Freiwilligendienst gemacht! Es finden einzelne Bildungstage, aber auch bis zu 5-tägige Bildungsseminare statt. Während dieser Zeit kann weder Urlaub genommen werden, noch kann die Einsatzstelle dich arbeiten lassen. Auch bei einer Teilzeittätigkeit finden die Bildungstage in Vollzeit statt.
  • Mit Übernachtung: Die Bildungstage sind Arbeitszeit und finden überwiegend mit Übernachtung statt. Die Unterbringung erfolgt in Jugendherbergen und Seminarhäusern. Die Teilnahme ist kostenlos, Fahrtkosten werden erstattet. Zu jeder Veranstaltung erhältst du eine Einladung.
  • Was erwartet dich bei den Bildungstagen? Die Inhalte werden von der Seminargruppe (mit)bestimmt. Das ist die Gelegenheit, eigene Interessen und Wünsche in die Gestaltung mit einzubringen und sich auch aktiv an der Planung und Durchführung der Bildungstage zu beteiligen.


Noch Fragen? Dann schreib uns oder ruf uns an:

Tel.: 0561 1095-3500
E-Mail: fwd@diakonie-hessen.de