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Beitrag Aktuelles (FAQ)

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Für deinen Freiwilligendienst in Vollzeit bekommst du bei uns 420 Euro Taschen- und Verpflegungsgeld pro Monat. Absolvierst du deinen Dienst in Teilzeit, wird diese Summe anteilig entsprechend deiner Stundenzahl angepasst.

Zusätzlich erhältst du einen Fahrtkostenzuschuss, der dir monatlich mit deinem Taschen- und Verpflegungsgeld überwiesen wird.

Freiwillige erhalten bei uns einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 33,80 € (Kostenerstattung für das Schülerticket Hessen), der mit dem Taschengeld überwiesen wird. In Ausnahmefällen, z. B. außerhalb der hessischen Verkehrsverbünde, können auch höhere Fahrtkostenzuschüsse ausgezahlt werden.

Bei Seminaren außerhalb des Gültigkeitsbereichs des genutzten ÖPNV-Tickets, und ohne gemeinsame Anreise, werden die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet, Bei Nutzung eines PKW zur Seminaranreise werden 0,20 € pro Kilometer erstattet.

Du brauchst keinen bestimmten Schulabschluss, um einen Freiwilligendienst zu machen. Lediglich die Vollzeitschulpflicht solltest du vollendet haben, das sind 9 Schuljahre.

Ab 16 Jahren kannst du einen Freiwilligendienst machen. Im FSJ und FÖJ gilt eine Altersgrenze bis zum 27. Geburtstag; im BFD und ÖBFD können auch alle ab 27 Jahren einen Freiwilligendienst leisten.

In der Regel dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate. Mindestens 6 Monate sind Pflicht, verlängern kannst du auf bis zu 18 Monate.

25 Bildungstage gehören fest zu deinem Freiwilligendienst – und sind richtig wertvoll. Du triffst dich regelmäßig mit einer festen Gruppe von etwa 20–25 Teilnehmenden. Gemeinsam erlebt ihr spannende Seminartage, meist mehrtägig und mit Übernachtung. Einige Einheiten finden auch online statt.

Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen begleiten dich und deine Seminargruppe durchs ganze Jahr – du hast also immer eine feste Ansprechperson an deiner Seite.

Inhaltlich wird’s abwechslungsreich: Von Themen der sozialen Arbeit über aktuelle (sozial-)politische Fragen bis hin zu ganz praktischen Life-Themen wie Zukunftspläne, Stress & Stressbewältigung. Dazu kommen Medienangebote wie Film, Musik oder Fotografie, ökologische Schwerpunkte wie Nachhaltigkeit, Konsum oder Tierschutz sowie Exkursionen zu Institutionen, Ausstellungen oder Gedenkstätten.

Freiwillige haben bei uns bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 27 Tage Erholungsurlaub, bei einer 6-Tage-Woche entsprechend auf 32 Tage. In der Probezeit und während der Seminare kann kein Urlaub genommen werden. Den Urlaub sprichst du rechtzeitig mit deiner Einsatzstelle ab und beantragst ihn auch dort.

Der Freiwilligendienst wird in der Regel in Vollzeit geleistet. Die Stundenzahl richtet sich nach den Vorgaben für Vollzeitarbeit in der Einsatzstelle (meist 38–40 Stunden pro Woche). Auch eine Durchführung in Teilzeit ist möglich – ab 21 Wochenstunden flexibel und in Absprache mit der jeweiligen Einsatzstelle. Das Taschen- und Verpflegungsgeld wird bei Teilzeit anteilig gekürzt.

Für einen Einsatz an Wochenenden oder Feiertagen oder für sonstige Mehrarbeit erhalten Freiwillige einen entsprechenden Freizeitausgleich. Ein Einsatz im Nachtdienst ist grundsätzlich nicht möglich.

Einen Freiwilligendienst in Teilzeit ist kannst du ab 21 Stunden/Woche leisten. Zu den Details sprichst du dich am besten direkt mit deiner Einsatzstelle ab. Wichtig: Bei Teilzeit gibt’s entsprechend weniger Taschen  und Verpflegungsgeld.

Wenn du unter 25 bist und ein FSJ, FÖJ oder einen BFD machst, bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld bzw. steuerliche Vorteile.

Alle Freiwilligen werden versicherungsrechtlich so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende und sind für die Dauer ihres Freiwilligendienstes in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden von der Einsatzstelle gezahlt, als Freiwillige*r zahlst du keinen Arbeitnehmeranteil.

Im BFD ab 27 Jahren können Ausnahmeregelungen bezüglich Kranken- und Rentenversicherung zu einer Versicherungsbefreiung führen (z. B. bei Beamt*innen und Richter*innen oder bei Bezug von Altersrente).

Freiwilligendienste sind in der Regel Vollzeitdienste. Daher müssen Nebentätigkeiten bei uns mit einer Information über Art und Umfang der Tätigkeit angezeigt werden. Wir achten im Sinne der Fürsorgepflicht darauf, dass eine zusätzliche Tätigkeit nicht zu Lasten des Freiwilligendienstes geht und dir ausreichend Erholung ermöglicht. Freiwillige unter 18 Jahren können aufgrund des Jugendarbeitsschutzes keine Nebentätigkeit annehmen. Ebenso ist in allen Freiwilligendiensten, die ein Visum zur Einreise erfordern, keine Nebenbeschäftigung erlaubt.

Für die Dauer des Freiwilligendienstes besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente), soweit die Voraussetzungen nach § 48 SGB IV vorliegen. Das Einkommen aus deiner Tätigkeit im Freiwilligendienst wird nicht angerechnet.

Zum Ende des Freiwilligendienstes erhalten alle Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis von ihrer Einsatzstelle. Zusätzlich stellen wir eine Bescheinigung über die Seminar- und Studientage aus.

In dem Zeugnis geht es nicht nur um deine Tätigkeiten, sondern vor allem um deine persönliche Entwicklung und deine sozialen Kompetenzen sowie die berufsqualifizierenden Merkmale deines Freiwilligendienstes.

Du arbeitest im sozialen Bereich mit und unterstützt z.B. Kinder und Jugendliche in Kitas, in der Jugendhilfe, in Schulen oder Horts. Oder du begleitest Menschen mit Behinderung im Wohnen, in der Freizeit oder an ihren Arbeitsstellen. Vielfältige Stellen gibt es auch im Bereich Pflege & Gesundheit, z. B. in Krankenhäusern, Seniorenhilfe oder Rettungsdienst, oder in der Flüchtlingshilfe und Stadtteilarbeit.

Du arbeitest im Umwelt  und Naturschutz mit und unterstützt z. B. in Naturzentren, Nationalparks, Forstbetrieben oder in der Landschaftspflege. Du kannst in der Umweltbildung mitwirken, Gruppen anleiten oder Aktionen für Kinder und Jugendliche vorbereiten.
Auch im Arten  und Tierschutz, in ökologischen Landwirtschaftsbetrieben oder in Projekten rund um Nachhaltigkeit, Klima und Ressourcenschutz gibt es vielfältige Einsatzstellen.

In deiner Einsatzstelle hast du eine*n Anleiter*in an deiner Seite. Diese Person steht dir während deines gesamten Einsatzes als Ansprechpartner*in zur Verfügung, beantwortet deine Fragen, unterstützt und berät dich und gibt dir regelmäßig Feedback.

Neben deiner Anleitung vor Ort hast du das ganze Jahr eine*n Pädagog*in der Ev. Freiwilligendienste an deiner Seite. Er/sie leitet deine Seminargruppe und kann während des ganzen Jahres bei allen Fragen oder möglichen Konflikten im Freiwilligendienst angesprochen werden.

Wenn du in Hessen deine Fachhochschulreife machen möchtest, kannst du dir deinen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) oft als praktischen Teil anrechnen lassen. Das gilt z. B. für FSJ und BFD. Entscheidend ist, dass dein Dienst mindestens 12 Monate dauert und als Praxisjahr geeignet ist.

Ob die Anerkennung in deinem konkreten Fall klappt, klärst du am besten direkt mit deiner Schule oder der zuständigen Fachhochschule – dort werden auch die nötigen Nachweise geprüft.

Ein Freiwilligendienst kann dir – vor allem in sozialen, pädagogischen, pflegerischen oder medizinischen Ausbildungs- und Studiengängen – als (Vor )Praktikum angerechnet werden. Auch eine Anerkennung als Wartesemester ist möglich.